Finanzierungsmöglichkeiten

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die aus unterschiedlichen Budgets der Pflegekasse gezahlt werden:
1. Pflegesatz:
Finanziert über den Pflegegrad oder die Verhinderunspflege
2. Fahrt:
finanziert über den Pflegegrad
3. Unterkunft und Verpflegung:
finanziert über den Entlastungsbetrag nach §45b
4. Investitionskosten:
private Finanzierung
5. Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag:
finanziert über den Pflegegrad oder die Verhinderungspflege
6. zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach §43b:
finanziert über die Pflegeversicherung des Tagespflegegastes
Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach §43b sowie der Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag sind verhandelte und festgesetzte Beträge, deren Preis in jedem Pflegegrad identisch ist.
Der Pflegesatz hingegen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
Sie als Versicherter mit Pflegegrad haben Anspruch auf die sogenannte „Verhinderungspflege“. Der Betrag von 3.539 € jährlich kann wie oben beschrieben im Seniorengarten "Alte Schule" aufgewendet werden.
Außerdem stehen in den jeweiligen Pflegegraden folgende monatliche Budgets für die Nutzung der Tagespflege zur Verfügung:
Pflegegrad 1:
131 EUR
Pflegegrad 2:
721 EUR
Pflegegrad 3:
1357 EUR
Pflegegrad 4:
1685 EUR
Pflegegrad 5:
2085 EUR

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Seit dem 01.01.2025 bekommt jeder, der einen Pflegegrad besitzt, den Grundanspruchsbetrag von 131 €, ohne dass eine Alltagseinschränkung durch beispielsweise eine dementielle Veränderung vorliegt.

