Finanzierungsmöglichkeiten

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die aus unterschiedlichen Budgets der Pflegekasse gezahlt werden:
1. Pflegesatz:
Finanziert über den Pflegegrad oder die Verhinderunspflege
2. Fahrt:
finanziert über den Pflegegrad
3. Unterkunft und Verpflegung:
finanziert über den Entlastungsbetrag nach §45b
4. Investitionskosten:
private Finanzierung
5. Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag:
finanziert über den Pflegegrad oder die Verhinderungspflege
6. zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach §43b:
finanziert über die Pflegeversicherung des Tagespflegegastes
Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach §43b sowie der Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag sind verhandelte und festgesetzte Beträge, deren Preis in jedem Pflegegrad identisch ist.
Der Pflegesatz hingegen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
Insofern ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie als Versicherter nach 6 Monaten Anspruch auf die Verhinderungspflege. Der Betrag von 1612 € jährlich kann wie oben beschrieben im Seniorengarten "Alte Schule" aufgewendet werden.
Es ist möglich die Hälfte des Betrages der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflegeleistungen - also auch für Tagespflege - umzuwandeln. Wer sich entscheidet, keine Kurzzeitpflege zu nutzen, hat dementsprechend einen Betrag von 2418 € zu Verfügung!
Daraus ergeben sich für die Pflegegrade folgende Budgets:
Pflegegrad 1:
100 % der Pflegesachleistung: 125 EUR
Pflegegrad 2:
100 % der Pflegesachleistung: 689 EUR
Pflegegrad 3:
100 % der Pflegesachleistung: 1298 EUR
Pflegegrad 4:
100 % der Pflegesachleistung: 1612 EUR
Pflegegrad 5:
100 % der Pflegesachleistung: 1995 EUR

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Seit dem 01.01.2017 bekommt jeder, der einen Pflegegrad besitzt, den Grundanspruchsbetrag von 125 €, ohne dass eine Alltagseinschränkung durch beispielsweise eine dementielle Veränderung vorliegt.